Arbeitsrecht
Seit über zwanzig Jahren decke ich das gesamte Beratungsspektrum des
Arbeitsrechts ab. Beispielhaft seien folgende Bereiche genannt:
Individualarbeitsrecht
-- Mutterschutz und Elternzeit
-- Teilzeit und Befristungen
-- Lohn- und Gehaltsfragen, Sonderzahlungen und variable
Vergütungen
-- Abmahnungen
-- Kündigungen
-- Aufhebungsverträge
-- Zeugnisfragen
Kollektives Arbeitsrecht
-- Fragen der Mitbestimmung
-- Betriebsvereinbarungen
-- Einigungsstellen
-- Sozialpläne und Interessenausgleiche
-- Beschlussverfahren
Fragen zum Recht der Gleichgestellten und Schwerbehinderten
Fragen zum Betriebsübergang
Tarifvertragsrecht
Handelsvertreterrecht
Zu allen Gebieten bietet meine Kanzlei auf Anfrage Schulungen an.
Die fachkundige Vertretung Ihrer Interessen ist durch die
langjährige Berufserfahrung und die nachgewiesene und stets
zu aktualisierende Qualifikation des Fachanwalts für
Arbeitsrecht gewährleistet.