Pflichtangaben

Informationen
gemäß der Verordnung für Dienstleistungserbringer
(Dienstleistungs-Informationspflichten Verordnung - DL -InfoV)

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Monika Rogel

Hünerbergstraße 6
61476 Kronberg im Taunus

Tel.: 06173 / 995 80 80


1. Person und Aufsichtsbehörde
Frau Monika Rogel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht (Bundesrepublik Deutschland). Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.


2. Umsatzsteueridentifikationsnummer
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer lautet: 003 861 60039.


3. Vergütung
Frau Rechtsanwältin Rogel arbeitet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; sollten andere Vergütungsvereinbarungen gewählt vereinbart werden, so geschieht dies schriftlich. Es wird ausdrücklich mitgeteilt, dass durch das Inkasso, dass heißt, die Einnahme von Fremdgeldern und deren Weiterleitung an den Mandanten, Hebegebühren entstehen, die von dem Schuldner beziehungsweise den anderen Leistenden nicht erstattet werden und daher vom Mandanten / der Mandantin zu tragen sind.


4. Haftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin unter der Versicherungsnummer: GHV 90/0457/9410455/670 Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), sowie § 67 Steuerberatungsgesetz StBerG), §§ 51 ff der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WPBHV).

5. Berufsrechtliche Regelungen
Für Frau Rechtsanwältin Rogel geltend folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

(Rechts finden sie das Formular zum Downloaden)

 

6. Interessenkollisionsprüfung
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung widerstreitender Interessen Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen (§ 43a Abs. 4 BRAO) untersagt ist. Vor Aufnahme des Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.


7. Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern/Innen besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de, per E-Mail zu erreichen unter schlichtungsstelle@brak.de.

Formular zum Download

- Pflichtangaben (PDF 28KB)

Monika Rogel

Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tel.: 06173 995 80 80

 
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